Was ändert sich 2027 für E-Auto-Fahrer und Ladepunktbetreiber?
In den kommenden Monaten treten weitere Vorgaben für die öffentliche Ladeinfrastruktur in Kraft.
Grundlage: die AFIR-Verordnung
Grundlage ist vor allem die europäische AFIR-Verordnung. Sie soll den Ausbau entlang wichtiger Verkehrsachsen vorantreiben und dafür sorgen, dass öffentliches Laden europaweit einfacher, transparenter und besser zugänglich wird.
Was sich konkret ändert
Die AFIR-Vorgaben betreffen zwei Gruppen gleichzeitig: E-Auto-Fahrer, die an öffentlichen Säulen laden, und Ladepunktbetreiber, die Säulen betreiben, warten und nachrüsten müssen.
Ad-hoc-Bezahlung ohne App
Bei neuen Ladepunkten ab 50 kW muss Ad-hoc-Bezahlung per Karte oder kontaktlos ermöglicht werden und der Preis muss vor dem Ladevorgang angezeigt werden.
Nachrüstung am TEN-T-Netz
Bestimmte bestehende Ladepunkte am TEN-T-Netz müssen ab 01.01.2027 die Bezahlvorgaben erfüllen und gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Höhere Mindestleistung
Bis Ende 2027 müssen Ladeparks am TEN-T-Kernnetz mindestens 600 kW Gesamtleistung und 2 × 150 kW bereitstellen.
Was es für E-Auto-Fahrer bedeutet
Für E-Auto-Fahrer bedeutet das vor allem Veränderungen beim Bezahlen und beim Zugang zu Ladepunkten: Öffentliches Laden soll ohne vorherigen Vertrag oder Registrierung möglich sein.
Bei neuen Ladepunkten ab 50 kW muss Ad-hoc-Bezahlung per Karte oder kontaktlos ermöglicht werden und der Preis muss vor dem Ladevorgang transparent angezeigt werden.
Was es für Ladepunktbetreiber bedeutet
Für Ladepunktbetreiber steigen gleichzeitig die Anforderungen. Bestimmte bestehende Ladepunkte am TEN-T-Netz müssen ab 01.01.2027 die entsprechenden Bezahlvorgaben erfüllen und gegebenenfalls nachgerüstet werden.
Mindestanforderungen am TEN-T-Kernnetz
Auch die Ladeleistung wird auf wichtigen europäischen Verkehrsachsen verbindlich ausgebaut. Die folgende Tabelle fasst die konkreten Vorgaben zusammen.
| Kennzahl | Mindestanforderung | Frist |
|---|---|---|
| Ad-hoc-Bezahlung (Karte / kontaktlos) | Neuer Ladepunkt ab 50 kW | Bei Inbetriebnahme |
| Transparente Preisangabe vor dem Ladevorgang | Neuer Ladepunkt ab 50 kW | Bei Inbetriebnahme |
| Bezahlvorgaben-Compliance | Bestehende Säulen am TEN-T-Netz | 01.01.2027 |
| Gesamtleistung am TEN-T-Kernnetz | mindestens 600 kW | Ende 2027 |
| Einzelne Ladesäulen (2 ×) am TEN-T-Kernnetz | mindestens 150 kW je Säule | Ende 2027 |
Fazit
Damit wird öffentliches Laden schrittweise stärker standardisiert – besonders dort, wo E-Auto-Fahrer auf Fernstrecken auf zuverlässige Ladeinfrastruktur angewiesen sind.