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BMV: 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

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Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, hat beim E-Auto-Laden bisher oft das Nachsehen: Eine private Lademöglichkeit am Stellplatz ist die Ausnahme. Das ändert sich jetzt — das Bundesministerium für Verkehr startet mit bis zu 500 Millionen Euro ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

„Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und fast 9 Millionen zugehörige Stellplätze seien in Deutschland bislang nur unzureichend mit Lademöglichkeiten ausgestattet — genau hier setzt die Förderung an.

Das Programm in 30 Sekunden

Bis zu 500 Mio. € Fördervolumen · drei parallele Förderaufrufe (WEG, KMU & private Vermieter, großer Wohnungsbestand) · 1.300 bis 2.000 € je elektrifiziertem Stellplatz · maximal 22 kW pro Ladepunkt · Anträge laufen seit 15.04.2026, Fristen bis 10.11.2026 bzw. 15.10.2026.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm läuft parallel in drei Förderaufrufen — je nach Antragsberechtigter Gruppe. Die ersten beiden Gruppen profitieren vom Eingangsprinzip: Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und nach Bewilligung als Festbetrag beschieden.

Wohnungseigentümergemeinschaften

WEGs können Wallboxen, Ladepunkte, Netzanschluss und begleitende Baumaßnahmen an ihren Stellplätzen fördern lassen — Antragstellung bis zum 10.11.2026.

KMU & private Vermieter

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung — ebenfalls mit Bewilligung nach Eingang, Frist 10.11.2026.

Größerer Wohnungsbestand

Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand erhalten Fördermittel im wettbewerblichen Verfahren — Antragstellung bis zum 15.10.2026.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur — z. B. Wallboxen inklusive technischer Ausrüstung — sowie der Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz richtet sich nach der Ausrichtung des Ladepunkts:

Ladekonfiguration Max. Förderung je Stellplatz
Ohne installierte Wallbox 1.300 €
Mit installierter Wallbox 1.500 €
Mit Ladepunkt für bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid/Load) 2.000 €

Nicht förderfähig sind nach Förderrichtlinie insbesondere Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten sowie Leasing- und Mietraten. Je Förderaufruf gelten zusätzlich gruppenspezifische Mindestanforderungen (u. a. Mindestanzahl der Wohneinheiten bzw. Stellplätze im Bestand) und eine Förderratio von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten — im Antragsportal sind die Details je Gruppe ausgewiesen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die Förderbedingungen zielen auf eine sichtbare Elektrifizierung des Gebäudebestands, nicht auf Einzelmaßnahmen:

  • Mindestumsetzung je Gebäude: mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze werden vorverkabelt bzw. mindestens sechs Stellplätze werden elektrifiziert.
  • Leistungsgrenze: maximal 22 kW pro Ladepunkt — das Programm fokussiert auf AC-Lademöglichkeiten im Bestand, nicht auf DC-Schnellladen.
  • Nicht öffentlich zugänglich: es geht um private Ladeinfrastruktur in und an den Gebäuden, nicht um öffentliche Säulen im Straßenraum.

Fristen & Antragstellung

Anträge können seit dem 15.04.2026 gestellt werden — das Antragsfenster ist also aktuell offen. Die Details:

Förderaufruf Antragsberechtigte Verfahren Frist
1 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Nach Eingang, Festbetrag 10.11.2026
2 KMU & private Vermieter Nach Eingang, Festbetrag 10.11.2026
3 Wohnungsunternehmen, großer Bestand Wettbewerbliches Verfahren 15.10.2026

Die Antragstellung erfolgt über das digitale Antragsportal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers (PwC) — dort finden sich auch Anleitungen und Informationen zum jeweiligen Förderaufruf. Inhaltlich betreut die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (im Dach der bundeseigenen NOW GmbH) das Programm. Als Vorbereitungshilfe für WEGs liegt der Praxisleitfaden „WEGweiser“ vor.

Hintergrund: Mit dem Programm setzt das BMV Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ um — dieser wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen.

Was das für dich bedeutet

Laden zu Hause bleibt mit einem Abstand die günstigste Option — jetzt wird sie auch für den Großteil, der in Mehrfamilienhäusern wohnt, greifbar. Für WEGs bedeutet das Programm einen deutlichen Anreiz, ihr Carport endlich auf E-Auto-tauglich auszurüsten; für Mieter eine steigende Chance, dass es bald überhaupt einen Ladepunkt am Stellplatz gibt.

Wer bidirektionales Laden mitdenkt (Ladepunkt, der Strom aus dem Fahrzeug ins Netz oder in den Hausanschluss zurückgeben kann), bekommt den höchsten Fördersatz von 2.000 € — ein Signal, wie wichtig die Politik bidirektionale Technik für das Energiesystem der Zukunft einschätzt.

LadeGuide behält die Förderthemen im Blick

Neue Förderrichtlinien, Fristen-Updates und was sie für deinen Lade-Alltag bedeuten — wir fassen es zusammen.

Auf die Warteliste

Quellen

  1. BMV, Pressemitteilung 021/2026 — „Schnieder: 500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern“, 25. März 2026: bmv.de — Pressemitteilung 021/2026
  2. BMV, Pressemitteilung 028/2026 — „BMV startet Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus“, 15. April 2026: bmv.de — Pressemitteilung 028/2026
  3. BMV — „Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ (16. März 2026): bmv.de — Förderrichtlinie (PDF)
  4. Digitales Antragsportal (Projektträger PwC): bmv.foerderprojekte.de